Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – was gilt
Seit dem 9. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchzuführen – bekannt als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP). Die Neuerung erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr und reduziert Fehlüberweisungen und Betrugsversuche. Für Unternehmen betrifft das auch die Gehaltszahlungen: Der hinterlegte Name der Mitarbeitenden muss zum Konto passen.
Worum geht es?
Zuvor wurde der angegebene Empfängername nicht mit dem zur IBAN hinterlegten Namen abgeglichen. Mit der EU-Verordnung prüft die Bank vor Freigabe, ob der eingegebene Name mit den Kontodaten des Empfängers übereinstimmt. Das Ergebnis wird der überweisenden Person angezeigt – sie entscheidet, ob die Zahlung freigegeben oder abgebrochen wird.
Welche Überweisungen sind betroffen?
Die Prüfung gilt für Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) und normale Euro-Überweisungen im Euroraum – ausschließlich von Girokonto zu Girokonto. Spar- oder Darlehenskonten sind ausgenommen. Elektronische wie papierbasierte Überweisungen unterliegen der Prüfung; bei Papieraufträgen erfolgt sie nur bei persönlicher Abgabe in der Filiale. Bestehende Daueraufträge laufen ohne Prüfung weiter – erst Änderungen oder neue Daueraufträge lösen den Abgleich aus. Lastschriften sind nicht betroffen.
Die drei möglichen Rückmeldungen
- Daten stimmen überein – die Überweisung kann ohne Einschränkung ausgeführt werden.
- Daten sind ähnlich, aber nicht identisch – der tatsächliche Kontoname wird angezeigt; Eingabe prüfen, korrigieren oder bewusst freigeben.
- Daten weichen deutlich ab – Hinweis auf ein mögliches Risiko; abbrechen, korrigieren oder bewusst fortsetzen.
Bei papierhaften Überweisungen teilt das Bankpersonal das Ergebnis direkt mit.
Wer haftet?
Wird eine Überweisung trotz korrekt durchgeführter Empfängerüberprüfung an eine falsche Person ausgeführt, haftet die Bank nicht für den Schaden. Führt das Institut jedoch keine Prüfung durch und kommt es dadurch zu einem fehlerhaften Zahlungsvorgang, muss es den Betrag erstatten.
Das sollten Sie beim Überweisen beachten
- Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über die Empfängerüberprüfung.
- Kontrollieren Sie bei Rechnungen und Zahlungsaufforderungen den exakten Empfängernamen.
- Geben Sie diesen Namen präzise in das Überweisungsformular ein.
- Prüfen Sie das Ergebnis des Abgleichs sorgfältig, bevor Sie freigeben.
Und weiterhin gilt: Die Verantwortung für die Überweisung trägt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber – nach der Bestätigung lässt sich ein Auftrag in der Regel nicht mehr widerrufen. Für die Entgeltabrechnung heißt das: Stammdaten sauber pflegen, damit Gehaltszahlungen nicht an Namensabweichungen hängen bleiben.

